Sobald Sie Kontakt zu mir aufgenommen haben, erkläre ich Ihnen in Ruhe das weitere Vorgehen. Im Folgenden erläutere ich Ihnen die wichtigsten Schritte.
Ein Erstgespräch dient dem Kennenlernen und der Exploration, welche Erkrankung vorliegt und welche Maßnahmen zur Bewältigung hilfreich sein könnten.
Ist eine Verhaltenstherapie indiziert, können probatorische Sitzungen vereinbart werden. Diese dienen dazu, eine vertiefende Diagnostik vornehmen und ein Verständnis für die psychische Störung entwickeln zu können. Ebenso prüfen wir, ob die gemeinsame Zusammenarbeit stimmig und zielführend ist.
Haben wir uns zu einer Zusammenarbeit entschlossen, muss in der Regel ein Antrag bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden, damit die Therapie erfolgen kann. Das Procedere bespreche ich mit Ihnen im persönlichen Gespräch.
Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, bringen Sie bitte zu dem Erstgespräch Ihre Versichertenkarte mit.
Sofern Sie privat versichert sind, erfragen Sie bitte bei Ihrer Versicherung die Modalitäten der Kostenübernahme für ambulante Psychotherapie, da es unterschiedliche Regelungen bei den Versicherungen gibt. Für Selbstzahler entfallen die Antragsformalitäten. Die erbrachten Leistungen werden privat in Rechnung gestellt und entsprechen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Diese Internetseite kann Ihnen helfen, eine erste Orientierung bei der Suche nach Unterstützung zu gewinnen. Mein Schwerpunkt liegt in der Verhaltenstherapie bei Erwachsenen.
Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung